General terms and conditions
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Movings-, Transport- und Einlagerungsleistungen sowie für alle vertraglich vereinbarten Cleaningsdienstleistungen der Firma XXL Reinigung & Umzug Dresden.
§ 2 Leistungsumfang und Ausführung
Allgemein
Der Auftragnehmer führt unter Wahrung des Interesses des Absenders/Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind insbesondere bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluß erweitert wird.
Umzüge
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Movinges heranziehen. Der Moving darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.
Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter sind nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Bohr-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Bohr- und Dübelarbeiten wird keine Haftung für den sicheren Halt in der Wand übernommen. Bei Sicherheitsbedenken darf der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Schadensersatzanspruch ablehnen.
Cleaningsarbeiten
Die Cleaning erfolgt sach- und fachgerecht. Der Auftraggeber hat unentgeltlich warmes und kaltes Wasser sowie Strom für die Cleaningsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Die zu reinigenden Flächen müssen frei zugänglich sein.
§ 3 Besondere Pflichten des Auftraggebers
Sicherung von Geräten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten (z. B. Waschmaschinen, HiFi-Geräten, EDV-Anlagen) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
Nachprüfung (Moving)
Bei Abholung des Movingsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
Hinweispflichten (Cleaning)
Der Auftraggeber muss vor Beginn der Cleaningsarbeiten auf besondere Materialeigenschaften, empfindliche Oberflächen oder bereits bestehende Schäden ausdrücklich hinweisen.
§ 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Stornierung
Fälligkeit
Die Zahlungen sind in Bar, per EC-Kartenzahlung oder Sofortüberweisung vor Ort nach Entladung bzw. nach Abschluss der Cleaningsarbeiten zu entrichten. Bei Fernumzügen ist eine Anzahlung von 50% nach dem Beladen und die Restzahlung nach Fertigstellung in bar zu leisten. Weicht die Menge des Gutes oder der Cleaningsaufwand von den Angaben ab, darf die Vergütung anteilig erhöht werden. Trinkgelder sind mit der Rechnung nicht verrechenbar.
Stornokosten
Bei Kündigung, die mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Termin erfolgt, werden 50% der Auftragssumme fällig. Bei Kündigung ab 3 Tage vor dem Datum wird der gesamte Preis sofort fällig.
Verzug & Aufrechnung
Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Es dürfen im Verzugsfall Zinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz der EZB verlangt werden. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist eine Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig.
Pfandrecht
Es besteht ein Pfandrecht am Movingsgut für alle fälligen Forderungen. Die Herausgabe kann bis zur Zahlung verweigert werden.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
Moving
Die Haftung wird auf 620,00 EUR je Kubikmeter Movingsgut beschränkt. Eine weitergehende Haftung kann gegen Übernahme der Versicherungsprämie vereinbart werden. Keine Haftung besteht bei ungenügender Verpackung durch den Auftraggeber, fehlender Sicherung an Elektrogeräten oder beim Behandeln/Verladen durch den Auftraggeber selbst.
Cleaning & Abnahme
Die Cleaningsleistungen sind unmittelbar nach Beendigung vom Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu begehen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel (z. B. Nachbesserungsbedarf) sind sofort zu melden. Eine spätere Reklamation offensichtlicher Mängel ist ausgeschlossen. Für Schäden, die durch die Cleaningsarbeiten entstehen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Schadenanzeige (Allgemein)
Äußerlich erkennbare Schäden beim Transport müssen spätestens am Tag der Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Nicht äußerlich erkennbare Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen gem. § 451 f HGB gemeldet werden. Schäden an technischen Geräten sind ausgenommen, da deren Funktionalität vorab nicht geprüft werden kann.
§ 6 Sonstige Bestimmungen
Abtretung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Rechte aus Versicherungsverträgen auf Verlangen an den Ersatzberechtigten abzutreten.
Mißverständnisse
Die Gefahr von Mißverständnissen bei nicht schriftlichen Weisungen an unbefollmächtigte Mitarbeiter trägt der Auftraggeber.
Gerichtsstand & Recht
Für Vollkaufleute ist das Gericht der beauftragten Niederlassung zuständig. Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestandteile bleibt der Vertrag bestehen; die unwirksamen Teile sind durch wirtschaftlich nahekommende Regelungen zu ersetzen.